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Gasmangellage: Energiesündern droht Knast
Blick - 06.09.2022
Im Ernstfall gilt: weniger heizen. Und Energiesünder müssen zittern. Bei Verstössen gegen die Gasverordnung drohen Freiheits- und Geldstrafen.
Hat es im Winter zu wenig Gas, will der Bund hart durchgreifen. In mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad gebracht werden. Warmwasser dürfte nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte wären verboten. Saunas und Schwimmbecken müssten kalt bleiben.
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